Erwerb des Fischereischeines

Vorbereitungslehrgänge für die Anglerprüfung zur Erlangung des Fischereischeines

Informationen zur neuen Verordnung über die Anglerprüfung und zum Brandenburger Fischereischein.

Auf der Grundlage des § 19 des Brandenburgischen Fischereigesetzes (BbgFischG) erfolgt die Anglerprüfung im Auftrag der Unteren Fischereibehörde (UFB) der Landkreise und kreisfreien Städte oder von natürlichen oder juristischen Personen des Privatrechts, die von der Obersten Fischereibehörde anerkannt wurden.

Diese Anerkennung erfolgt vom Landesamt für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung des Landes Brandenburg auch für den Landesanglerverband Brandenburg e.V. Dieser hat u.a. mit der Prüfungsnummer 02/027 Herrn Oliver H ü b e r zur Organisation und Durchführung von Anglerprüfungen beauftragt. Der Sitz der beauftragten Stelle ist der Märkische Anglerhof in 15741 Bestensee, Motzener Straße 1A. Die Anmeldung zur Anglerprüfung hat in der Regel vier Wochen vor dem Prüfungstermin bei der zuständigen Stelle schriftlich zu erfolgen. Die Anmeldung auf Zulassung zur Prüfung ist bei der UFB bzw. bei der zuständigen Stelle zu beantragen, in deren Bereich Sie Ihre Prüfung ablegen wollen.

Die Antragstellung setzt voraus, dass der Antragsteller am Tage der Prüfung das 14. Lebensjahr vollendet hat.  Der Prüfungsort und die Prüfungszeit werden den Antragstellern von der UFB bzw. zuständigen Stelle mitgeteilt. Gleichzeitig erhalten Sie, sofern Sie nicht direkt bei der UFB bzw. zuständigen Stelle bezahlt haben, einen Überweisungsträger für die Prüfungsgebühr. Sie beträgt 25 Euro. Nach bestandener Anglerprüfung erhalten Sie ein amtliches Prüfungszeugnis. Ihren Fischereischein erhalten Sie bei der zuständigen UFB zu den Sprechzeiten mit Antrag, Vorlage des Prüfungszeugnisses, Abgabe eines Passbildes und Bezahlung der Fischereischeingebühr, sowie des Fischereiabgabebetrages. Sie können dazu auch den Service des Märkischen Anglerhofes – den Angelkuriertag – nutzen. Die Gebühr für den Fischereischein (auf Lebenszeit) beträgt im Land Brandenburg 25 Euro, zuzüglich des Fischereiabgabebetrages sowie den Servicebetrag des Märkischen Anglerhofes, wenn Sie diese Dienstleistung nutzen.

Zur schriftlichen Beantwortung der 60 Prüfungsfragen empfehlen wir, an einem Vorbereitungslehrgang der Anglerschule des Märkischen Anglerhofes Bestensee teilzunehmen. Diese bieten wir in Bestensee an. Die Teilnahme an einem Lehrgang ist nicht kreisgebunden, sein Besuch laut BbgFischG nicht vorgeschrieben. Bürger des Landes Berlin oder anderer Bundesländer, sowie ausländische Personen mit Wohnsitz in Deutschland, können an den Lehrgängen teilnehmen. Ihren Landesgesetzen entsprechend haben sie den Besuch eines 30-Stunden Vorbereitungslehrganges vor der Angler-/Fischerprüfung nachzuweisen. Diesen Ausbildungsnachweis erhalten sie nach der Teilnahme an einem Lehrgang der Anglerschule des Märkischen Anglerhofes Bestensee.

Der 32-Stunden-Lehrgang beinhaltet die Lehrgebiete:

  1. Fischkunde und Fischhege
  2. Gewässerkunde und Gewässerpfleg
  3. Gerätekunde und Gerätegebrauch
  4. Rechtskunde, Natur- und Tierschutz
  5. Praktische Einweisung in den Gebrauch der Fanggeräte
  6. Praktische Einweisung in die Behandlung gefangener Fische

Der 12 Stunden-Intensiv-Lehrgang umfasst die Prüfungsgebiete:

  1. Fischkunde und -hege
  2. Pflege der Fischgewässer
  3. Fanggeräte und deren Gebrauch
  4. Behandlung der gefangenen Fische
  5. Einschlägige Rechtsvorschriften

Den Lehrgangsteilnehmern werden umfangreiche Lernmaterialien käuflich vom Veranstalter zur Verfügung gestellt.

Noch eine Bemerkung zum Fischereischein:

Der Besitz des staatlichen Fischereischeines ist seit dem 01.08.2006 im Land Brandenburg nicht alleinige Grundlage zum Erwerb einer Angelkarte. So ist es ab August 2006 möglich, mit der Entrichtung einer kalenderjährlichen Fischereiabgabe und dem Kauf eines Angelfischerei-Erlaubnisvertrages auf Friedfische zu angeln. Diese Regelung gilt aber nur für das Land Brandenburg. Ein Angeln auf Friedfische in anderen deutschen Bundesländern erfordert grundsätzlich den persönlichen Besitz eines Fischereischeines mit Entrichtung der Fischereiabgabe und der Gastangelkarte.

Will ein Bundesbürger im Land Brandenburg auf Raubfische oder Salmoniden angeln, dann benötigt er einen Fischereischein, der Bürger des Landes Brandenburg, den brandenburgischen Fischereischein! Dieser gilt mit dem Nachweis der Bezahlung der kalenderjährlichen Fischereiabgabe in ganz Deutschland.

Übrigens kann jeder Bürger, der seinen Wohnsitz im Geltungsbereich des Grundgesetzes Deutschlands hat, einen Brandenburger Fischereischein erwerben. Dabei ist jedoch zu beachten, dass den meisten Landesgesetzen entsprechend, ein in Brandenburg erworbener Fischereischein nicht in dem Bundesland gilt, in dem er seinen Hauptwohnsitz hat.

Abschließend noch eine Bemerkung zum Jugendfischereischein:

Ihn erhalten alle Kinder und Jugendliche des Landes Brandenburg, welche außerhalb des Landes Brandenburg angeln wollen, die das 8. Lebensjahr vollendet haben mit einer Geltungsdauer bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres zum Preis von 2,50 EURO ohne Prüfung.

Im Land Brandenburg ist für alle Kinder und Jugendliche vom 8. bis 18. Lebensjahr, die angeln wollen kein Jugendfischereischein erforderlich, wenn Sie die Fischereiabgabemarke in Höhe von 2,50 Euro kalenderjährlich entrichtet haben und einen Angelfischerei-Erlaubnisvertrag besitzen. Der Jugendfischereischein und die Fischereiabgemarke berechtigen nur zum Gebrauch der Friedfischangel. Wir empfehlen deshalb den Jugendlichen, sich nach Vollendung des 14. Lebensjahres der Anglerprüfung zu stellen, um auch mit der Spinn- und Köderfischangel den Raubfischen nachstellen zu können.

Nähere Informationen, Anträge auf Zulassung zur Anglerprüfung, Anmeldeformulare für Vorbereitungslehrgänge und Lehrgangsunterlagen erhalten Sie im Märkischen Anglerhof in Bestensee. Antworten zu Fischereischeinfragen erhalten Sie natürlich auch von der Unteren Fischereibehörde in Ihrer Nähe.